Wichtige Ergebnisse der Mitgliederversammlung am 22.04.2023. Die ausführliche Form lt. Protokoll und die Bereitstellung der neu verfassten Vereinsdokumente erfolgt zeitnahe.
Auszeichnungen:
Die Gartenfreunde Dieter Espenheim, Günter Zitzmann und Horst Enderle (n.a.) werden für Ihre langjähre Mitgliedschaft in unserem Gartenverein ausgezeichnet und erhalten den Status eines Ehrenmitglieds in unserem Verein.
Vorgestellt, überreicht und von den Anwesenden unterschrieben wurden folgende Dokumente:
Beschlussfassungen, Rahmenkleingartenordnung, Vereinssatzung, Wasser und Stromordnung, Termine für den Zählereinbau, Sommerfest, Weihnachtsfeier, Vereinsausflüge, Zählerein- und Ausbau, E-Netzüberprüfung
Feststellen der Beschlussfähigkeit:
War vorhanden. 20 Mitglieder haben teilgenommen.
Vorab die wichtigsten Inhalte sowie neue Beschlüsse als wichtigster Bestandteil der diesjährigen Mitgliederversammlung:
Vorstellung der geplanten Beschlüsse und der Satzungsänderung
Beschluss 1: Entfall der Buchstaben der jeweiligen Parzelle (einstimmig beschlossen)
Beschluss 2: Einführung einer Risikopauschale (einstimmig beschlossen)
- Sie dient als Sicherheit eines zu beräumenden Gartens, beispielsweise ehem. Vereinsgarten oder des Brandgartens oberhalb der Schönbergstraße.
- Sie ist zweckgebunden und kann nur für diese Zwecke genutzt werden.
- Im Falle eines mehrheitlichen Beschlusses muss hier die Höhe sowie die Obergrenze, bis zu welcher angespart werden soll, festgelegt werden. (Vorschlag 10€ bis 1500 €)
- Diese Pauschale würde vorbeugend jährlich von jedem Mitglied zusammen mit der Jahresfinanzforderung gezahlt werden.
- Es ist nicht möglich, dass ein Garten, bei dem der Pächter, welcher „keine Lust“ mehr hat, mit dieser Umlage beräumt wird, ohne dass eine vorherige Räumungsklage einhergeht. Weiterhin und vorrangig bestehen auch die lt. § 3 des Pachtvertrages festgehaltenen Kündigungsbedingungen bei Gartenaufgabe.
Beschluss 3: temporäre Erhöhung der Arbeitsstunden (+2,5h) für die Jahre 2023 und 2024 (einstimmig beschlossen)
- Gründe: Beräumung ehem. Vereinsgarten und Brandgarten (erst nach Abschluss der gerichtlichen Räumungsklage, und siehe geplanten Beschluss Nr. 4, 5 und 6
Beschluss 4: Investition Treppe Schönbergstraße und Schaukästen – Anlagenteil B (einstimmig beschlossen)
- Treppenstufen müssen neu gesetzt werden, weil diese wackeln und somit eine erhöhte Sturzgefahr bieten
- Eine Treppenstufe muss aufgrund des Neubaus der Schönbergstraße eingesetzt werden.
- Im Zuge dieser Maßnahme soll der Schaukasten vom Weg Lindner an das obere Eingangstor umgesetzt sowie der Schaukasten von der Mitte des Weges an das untere Tor umgesetzt werden
Beschluss 5: Investition wegen Verkehrssicherungspflicht – Anlagenteil A (einstimmig beschlossen)
- Aufgrund von Grund- und Bergwasser sowie Regen- und Schmelzwasser im Winter entsteht auf der Straße eine eisglatte Fläche. Hierfür trägt der Verein eine Verkehrssicherungspflicht.
- Es müssen Rasenkantensteine in Verbindung mit einer Drainage gesetzt bzw. verlegt werden.
Beschluss 6: Neugestaltung der Wege auf mehrere Jahre verteilt – Anlagenteil A und B (einstimmig beschlossen)
- besonders an regnerischen Tagen ist die Sturzgefahr auf den Gemeinschaftswegen am größten. Es sind teilweise tiefe Kerben von mehreren Zentimetern vorhanden.
- Vorschlag: Rasengittersteine in ein Splittbett, unten beginnend, zu verlegen.
Beschluss 7: Zukunft Garten 20 (einstimmig beschlossen)
- Zukunft des Gartens: Weiterhin verpachten oder wieder Vereinsfläche?
- Laube ist größtenteils ok, Bodendielen im Aussenbereich müssen erneuert bzw. abgerissen werden
Beschluss 8: Stornierung Rechnung für E-Kredit Garten XX (einstimmig beschlossen)
- Mitgliedschaft zum 31.12.2021 beendet
- E-Rate für 2022 zahlt neuer Pächter
Einstimmig beschlossen wurde auch die Änderung der Vereinsatzung
Am 19.04.2008 wurde die Vereinssatzung letztmalig geändert. Seit dieser Zeit hat sich viel an Recht und Gesetz geändert. Demzufolge ist es für unseren Verein unumgänglich, die Satzung neu zu formulieren bzw. einige Passagen miteinzufügen. Da wir auch durch den Kreisverband auf verschiedenste Art und Weise unterstützt werden und werden wollen, muss unserem Verein die sogenannte steuerliche Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Suhl anerkannt werden. Auch für die Entgegennahme sachlicher und finanzieller Spenden ist eine steuerliche Gemeinnützigkeit unabdingbar.
Änderung im Vorstand:
Gartenfreundin Neff gibt ihr Amt aus persönlichen Gründen an Gartenfreundin Ramona Beck ab, welche zustimmt diese Funktion zunächst bis zur nächsten Neuwahl auszuführen.