Auswertung der Vorstandssitzung 2021
Am 10.09.2021 fand nach fast zweijähriger Corona-Pause unsere Mitgliederversammlung statt. Als Gäste wurden Herrn Hans-Dieter Illert, Vorsitzender im Kreisverband der Kleingärtner Sonneberg e.V. und Bernd-Ulrich Wohlfarth, Kleingartenrecht im Kreisverband der Kleingärtner Sonneberg e.V. und Vorsitzender des Kleingartenvereins „Mariensee 1921„ sowie 32 Gartenfreunde begrüßt.
Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.
nach dem Rechenschafts und Kassenbericht der Jahre 2019 und 2020, wurde der Vorstand einstimmig für den genannten Zeitraum entlastet.
Carola Brückner als Schriftführerin und Dieter Espenhain als stellvertretender Vorstand geben ihre Funktionen nach langjähriger, erfolgreicher Arbeit an jüngere Gartenfreunde ab.
Wahlergebnisse:
In den Vorstand wurden folgende Gartenfreunde einstimmig gewählt:
- Schatzmeister(in): Laura Schmidt
- Schriftführerin: Barbara Walter
- Gartenfachberater : Roland Huss
- Kassenprüfung: Ingeborg Heil, Stephanie Marschang
- Beisitzer: Günter Reuther
- stellvetretender Vorstand: Daniela Hoherz
- Vorstand: Wolfgang Sitter
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Beschlussfassungen:
(B 01-2021) Ab 2021 wird für das jeweils folgende Jahr ein Haushalts/Finanzplan erarbeitet.
Inhalt: Budget für z.B. Investitionen, Instandhaltung, Wiederbeschaffung, Neuanschaffung, Rücklagenbildung.
Der Beschluss B 01-2021 wurde einstimmig angenommen
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(B 02-2021) Ab 2021 werden Baumaßnahmen auf Basis Ihrer Notwendigkeit p. Beschluss verabschiedet.
Der Beschuss B 02-2021 wurde einstimmig angenommen.
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(B 03-2021) Ausbaus Parkplatz- Anlage B mit folgenden Optionen:
- Förderantrag bis 01.03.2022 inkl. aller erforderlichen Unterlagen einreichen
- Nach Bestätigung der Zuwendungen – Finanzplan für die Maßnahme aufstellen
- Kostenbeteiligung je Parkplatzinhaber: Einmalig max. 100,00 Euro.
Der Beschluss B 03-2021 scheiterte, weil sich die Parkplatzinhaber als maßgeblicher Benutzer nicht an den Kosten beteiligen.
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(B 04-2021) Für Neuverpachtungen werden folgende Kosten erhoben:
Sicherheitsleistung (wird nach Kündigung zurückgezahlt, wenn der Garten mängelfrei ist) | 100,00 € |
Aufnahmebeitrag | 100,00 € |
Vorauszahlung für das Jahr der Aufnahme | 50,00 € |
Anschlussgebühr Wasser | 25,00 € |
Anschlussgebühr Strom | 50.00 € |
Bei Kündigungen gelten die entsprechenden Absätze des Vertrages |
Der Beschluss B 04-2021 wurde einstimmig angenommen.
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(B 05-2021) folgende Umlagen und Gebühren pro Parzelle werden rückwirkend zum 01.01.2021 festgelegt:
Investitionspauschale monatlich 0,84 ct | 10,0 € |
Instandhaltungspauschale Wege und Plätze 0,42 ct | 5,0€ |
Bearbeitungsgebühr – Mahnung, Amtsauskünfte, Amtsersuchen | 10,00 € |
Bearbeitungsgeb. bei fehlenden Ablesestand Wasser am 31.12. (Stand wird geschätzt Vorjahresverbrauch + mind. 25 %) | 25,00 € |
Bearbeitungsgeb. bei fehlenden Ablesestand Strom am 31.12. (Stand wird geschätzt Vorjahresverbrauch + mind. 25 %) | 25,00 € |
Anschlussgebühr Strom bei Inbetriebnahme eines Anschlusses. | 50,00 € |
Der Beschluss B 05-2021 wurde mit einer Gegenstimme angenommen.
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(B 06-2021) Beschlussvorlage zum Zählereinbau und Zählerausbau sowie zur Ablesung
Einbau der Wasserzähler | Letzter Samstag im April | |
Einbau der Wasserzähler und Ablesung der Stromzähler | Letzter Samstag im Oktober |
Der Beschluss B 06-2021 wurde einstimmig angenommen.
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(B 07-2021) Festlegungen zum Zählereinbau und Zählerausbau sowie zur Ablesung
Ab 10.09.2021 wird es Pflicht zum Wasserzählerausbau und zur Ablesung des Stromzählers am vereinbarten Termin anwesend zu sein bzw. für den ungehinderten Zugang zum Zählerstandort zu sorgen.
Wasser: Die Zählerstände der Wasseruhren sind in diesem Fall bis 31.12. des lfd. Gartenjahres schriftlich mit Angabe der Zählerart, der Gartennummer, Name des Gartenfreundes und einem Foto des ausgebauten Wasserzählers mit gut sichtbaren Zählerstand und Zählernummer p. E-Mail oder Ausdruck an die Schatzmeisterin zu melden. Von Ihr werden die Ableselisten Wasser vervollständigt. Ein zweiter Anlauf für den Ausbau des Wasserzählers ist kostenpflichtig und wird mit 15,00 Euro pro Anlauf verrechnet.
Strom: Die Zählerstände der Stromzähler sind im Fall der Abwesenheit des Besitzers bis 31.12. des lfd. Gartenjahres schriftlich mit Angabe der Zählerart, der Gartennummer, Name des Gartenfreundes und einem Foto des Stromzählers mit gut sichtbaren Zählerstand an die Schatzmeisterin zu melden. Von Ihr werden die Ableselisten Strom vervollständigt. Ein zweiter Anlauf für die Ablesung des Stromzählers kann vereinbart werden, ist jedoch mit 15,00 Euro pro Anlauf kostenpflichtig.
Der Beschluss B 07-2021 wurde einstimmig angenommen.
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(B 08-2021) Stundensatz zur Abgeltung und Anzahl der Arbeitsstunden ab 01.01.2022
- 01.2022 werden die Stundensätze von 10,00 Euro auf 12,50 Euro je Stunde erhöht.
- Die Anzahl der Arbeitsstunden erhöht sich dabei gegenüber den Vorjahren nicht. Wir bleiben vorerst bei 5 Arbeitsstunden.
- Für eine temporäre Erhöhung der Stundenzahl genügt eine mehrheitliche Abstimmung der gewählten Vorstände.
Der Beschluss B 08-2021 wurde einstimmig angenommen.
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(B 09-2021) Arbeitsfeld wird in Absprache mit der Stadtverwaltung erweitert.
Der Gartenverein übernimmt folgende, zusätzliche Aufgaben:
- Mindestens zwei Mal im Gartenjahr Heckenschnitt hinter dem Lutherhaus im Bereich unseres Übergabepunktes Likra (Zähleranschlusssäule)
- Pflege (mähen) des Weges zum Lutherhaus aus Richtung Schönbergstraße, entlang des Gartens B36 (Fam. Brückner)
- Die Verhandlungen mit dem Bürgermeister werden nach mehrheitlicher Abstimmung sofort aufgenommen.
- Weitere Aufgaben werden im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung Sonneberg angestrebt.
Der Beschluss B 09-2021 wurde einstimmig angenommen.
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(B 10-2021) Außenumzäunung (Maschendrahtzaun) der Anlage A entlang dem Lutherhausweg wird infolge zu hoher Unterhaltskosten entfernt.
Der Beschluss B 10-2021 wurde einstimmig angenommen
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(B 11-2021) Kassenordnung ab 01.01.2022
Investitionen, Instandhaltungen und Wiederbeschaffungen werden ab 01.01.2022 nach einer Kassenordnung finanziert. Die Kassenordnung tritt nach mehrheitlicher Abstimmung am 01.01.2022 in Kraft.
Der Beschluss B 11-2021 wurde einstimmig angenommen.
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Nach der Beschlussfassung gab es einen kurzen Bericht über den Abschluss des Zählerwechsels 2021.
Die Anforderungen des Bundeseichgesetzes, wurden erfüllt.
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Vorgestellt wurde auch die Arbeitsplanung 2022/2023
Mind. 2 x Heckenschnitt hinter dem Lutherhaus auf Höhe Zähleranschlusssäule |
Entfernung und Entsorgung des gesamten Maschendrahtzaunes entlang dem Lutherhausweg |
Verbreiterung der Einfahrt zum Parkplatz A und Parkplatz B |
Auffüllung von Ausschwemmungen in den Hauptwegen A und B (mit dem Aushub der Parkplätze) |
Sicherung der Zufahrt zu den Containern auf dem Parkplatz A und Parkplatz B |
Mind. 2 x Heckenschnitt entlang dem Lutherhausweg |
Pflege des Weges von der Schönbergstraße in Richtung Lutherhaus |
Pflege leerstehender Gärten |
Pflege des Weges von der Schönbergstraße in Richtung Lutherhaus |
Korrosionsschutz der Strommasten Anlage B (vor allem im Übergang Erde/Mast) |