Mit der Übernahme eines Kleingartens schließt man sich in der Regel einem Verein an. Das Zusammenleben in einem Verein wird von einer Satzung und Gesetzen klar geregelt. Seinen Schrebergarten in Ordnung zu halten ist obligatorisch, da mit diesem die ganze Sparte repräsentiert wird. Manchmal jedoch, kann ein Garten nicht die benötigte Pflege erhalten. In solch einem Fall, sollte rechtzeitig der Kontakt zu seinem Verein gesucht werden um den Vorgang zu begründen und Auswege zu suchen. Die wichtigsten Regeln haben wir für Sie zusammengestellt.
KGV am Lutherhaus-Grundregeln
Die KGV am Lutherhaus-Grundregeln umfassen die wichtigesten Verhaltensregeln in unserer Kleingartenanlage als kurze Zusammenfassung.
Satzung
Satzung des Vereins „Gartenanlage am Lutherhaus 1919 Sonneberg e.V.“
Strom- und Wasserverordung
Die Wasser- und Stromordnung regelt die ordnungsgemäße, sparsame und ehrliche Verwendung von Wasser und Strom des Kleingartenvereins „Am Lutherhaus 1919 Sonneberg e.V.„
Abwehr von Gefahren
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Sonneberg über die Abwehr von Lärm ,von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, …….
Gartenordnung
Die Kleingartenordnung des Vereins wurde in Anlehnung an die Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes erarbeitet.
Vereinsrecht
Vereinsrecht – Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Info Mess- und Eichgesetz
Am 01.01.2015 sind das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft getreten. Nach § 32 Abs. 1 MessEG wird festgesetzt:
Mess- und Eichgesetz-MessEG
Auszüge aus dem Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichgesetz – MessEG)
Arbeitsstunden
Verwenden Sie dieses Formular für die Abrechnung Ihrer geleisteten Arbeitsstunden
Kündigung
Vorlage für Kündigung