Rekonstruktion der E-Verteilung in der Anlage B

Am 07.06.2017 fand ein Treffen mit der Elektrofirma Freiberger in der B-Anlage statt. Hintergrund war die Weiterführung der Rekonstruktion des Elektroverteilungsnetzes in der Anlage B.
Hierbei ging es zunächst um die technischen Belange und Ausführung der neuen Verteilungsanlage, die Zuständigkeit bei der Materialbestellung, die Eigen- und Fremdleistung und nicht zuletzt um die Einführung einer Strom- und Wasserordnung im Kleingartenverein. Im Vorfeld der Rekonstruktion wird ebenfalls geprüft, ob die Anlage B zwingend über einen eigenen Zähler abgerechnet werden muss. Auf dem Prüfstand stehen dabei grundsätzlich wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund.

Hierzu wird bereits an dieser Stelle eingeschätzt:
Die finanziellen Mittel zum Erhalt des Zählpunktes bewegen sich im Bereich der Standorterrichtung einmalig auf ca. 800,00 – 1000, 00 Euro.

Die Einrichtung einer zentralen Messung hat durchweg Vorteile.

1. Die Kosten der Rekonstruktion reduzieren sich durch den Verzicht einer Zählersäule in der Anlage B um etwa 1000 Euro. Genaue Zahlen dazu können jedoch erst nach der zu erwartenden Kostenübersicht bekannt gegeben werden.

2. Durch die Zusammenfassung der Messungen auf einen Zählpunkt reduziert sich der Grundpreis um ca. 96,00 Euro Pro Jahr.

3. Durch die Messung an einen zentralen Punkt werden die Verbräuche der Anlage A und B auf einen Zähler zusammengefasst. Damit ist ein Tarifwechsel, hin zu einem günstigeren Tarif möglich. Der Arbeitspreis wird sich damit um weitere 26,00 Euro, bezogen auf den letzten, kumulierten Jahresverbrauch der Gartenanlage A und B reduzieren.

Durch die Zusammenfassung der beiden Netze ist zusammengafasst eine geschätzte Einsparung von jährlich 120,00 Euro im Bereich der Stromkosten zu erwarten.

Mit Kenntnisnahme des Kostenvoranschlages wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung notwendig. Der Themenkern wird natürlich die Elektroanlage und die Durchsetzung des neuen Eichgesetzes in den Anlagen A und B und C sein. Weitere Themen werden die Bereitstellung von Containern für den Grünschnitt, deren Standorte und die Kostenverteilung dafür sein. Der Termin für die Mitgliederversammlung wird rechtzeitig bekannt gegeben.