Verbindliche Kleingartenrahmenordnung der Spiezeugstadt Sonneberg

Rechtzeitig zum Start der Gartensaison 2021 geben die Stadtverwaltung Sonneberg und der Kreisverband der Kleingärtner Sonneberg e.V. allen Kleingartenvereinen und ihren Kleingärtnern eine ernst zu nehmende Kleingartenrahmenordnung mit auf den Weg.

Nicht etwas völlig Neues, sondern auf dem bereits existierenden Bundeskleingartengesetz (BKleingG) basierend, werden genaue Regeln und Muster für die Gestaltung eines Kleingarten vorgegeben, um ihn auch als solchen einordnen zu können.
Bezug wird dabei unter anderem auf die Laubengröße und deren Ausstattung bis hin zum Pflanzabstand und Wuchshöhen von Bäumen und Sträuchern genommen. Die die weithin bekannte Drittelregel, als Kerngedanke der Kleingartenanlagen bleibt natürlich dabei nicht unerwähnt.
Wer die Verordnung genauer studiert, wird  zwischen den Zeilen den erhobenen Zeigefinger vom Kreisverband der Kleingärtner Sonneberg e.V. und unseres Bürgermeisters Dr.Heiko Voigt klar erkennen können.
In diesem Sinne, lest das Dokument bitte aufmerksam und vor allem setzt es so zeitnahe wie möglich um.

An dieser Stelle sei noch erwähnt das sich Gartenlauben nicht in Besitz der Kleingartenvereine befinden. Sie befinden sich im Privatbesitz des Gärtners, welcher in Folge auch zuständig für die Anmeldung und Zahlung der Grundsteuer B bei übergroßen Gartenlauben ist. (>24 m²)

Rechtmäßig erbaut ist eine bauliche Anlage, wenn ihre Errichtung nicht gegen Rechtsvorschriften  verstößt oder verstoßen hat, z.B. wenn für ihre Errichtung eine Baugenehmigung erteilt wurde. Eine solche Baugenehmigung wird im Zweifelsfall als Nachweis für die Rechtmäßigkeit verlangt.

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